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Meldung an das Veterenäramt

nach §1a der Bienenseuchenverordnung vom 3.11.2004 ist jeder Imker verpflichtet, seine Bienen mit der Anzahl der Bienenvölker und dem Standort der zuständigen Veterinärbehörde anzuzeigen. 

Das kann der Imkerverein für Dich NICHT übernehmen!

Versäumst Du diese Meldung, kann das empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Die Meldung selbst ist kostenlos.

Dein zuständiges Veterenäramt?

Das hängt davon ab, wo Deine Bienen stehen.

LaDaDi: (veterinaeramt@ladadi.de) https://www.ladadi.de/en/verkehr-verbraucherschutz-sicherheit/veterinaeramt/tiergesundheit-und-tierseuchenvorsorge/bienenhaltung.html

Darmstadt: (avv@darmstadt.de) https://digitales-rathaus.darmstadt.de/kategorien/aemter-und-einrichtungen/tierseuchenbekaempfung

Hast Du Deine Bienen weder auf Darmstädter- noch auf der Gemarkung des Landkreis Darmstadt-Dieburg stehen, gilt die Regel: Dein zuständiges Veterenäramt für Deine Gemarkung des Bienenstandorts, nicht dein Wohnort!

Hast du mehrere Bienenstandorte in unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen, musst Du die Standorte dem jeweiligen Veterenäramt melden.

Was folgt nach der Meldung?

Betriebsnummer

Nach der erstmaligen Meldung erhältst Du Deine Betriebsnummer.

Diese wird von Dir z.B. benötigt, um geförderte Schulungsmaßnahmen in Anspruch nehmen zu können.

Also: Ohne Meldung der Bienenvölker bei der Veterinärbehörde, bekommst Du keine Registrierungsnummer und somit keine Förderungen.

Gefördert werden unter Anderem: Alle Kurse beim LHI oder Bieneninstitut, Honiganalysen, Wachsanalysen, AFB-Monitoring und vieles mehr.

Auch könnt ihr dann leider nicht kostenlos an vereinsinternen geförderten Schulungen teilnehmen.

Die bisherige Angabe der Mitgliedsnummer hat ausgedient und wird nicht mehr benötigt.

Gesundheitszeugnis

Möglicherweise fragt Dich das Veterenäramt nach Gesundheitszeugnissen.

In diesem Fall musst Du für jeden Bienenstand ein Gesundheitszeugnis vorlegen. (Nicht für jedes Volk). Wie Du an Gesundheitszeugnisse herankommst, erfährst Du in diesem Artikel.

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